Rechtsprechung
   BFH, 12.06.1974 - III R 54/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,884
BFH, 12.06.1974 - III R 54/73 (https://dejure.org/1974,884)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1974 - III R 54/73 (https://dejure.org/1974,884)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1974 - III R 54/73 (https://dejure.org/1974,884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmen - Anteiliger Geschäftswert - Erwerb eines Mitunternehmeranteils - Gesamtgeschäftswert - Konkretisierung - Gründung einer Personengesellschaft - Betriebsvermögen - Einzelfirma - Buchwert - Zahlung eines Entgelts - Ausnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 95

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 528
  • BStBl II 1974, 629
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1971 - III R 87/70

    Zahlung eines Entgelts - Anteiliger Geschäftswert - Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 12.06.1974 - III R 54/73
    Die Grundsätze, nach denen in Ausnahmefällen nach dem BFH-Urteil vom 26. November 1971 III R 87/70 (BFHE 104, 367, BStBl II 1972, 310) durch die Zahlung eines Entgelts für den anteiligen Geschäftswert beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils der Gesamtgeschäftswert des Unternehmens als konkretisiert angesehen werden kann, gelten auch für Fälle, in denen bei der Gründung einer Personengesellschaft ein Gesellschafter das Betriebsvermögen einer Einzelfirma zu Buchwerten einbringt und ein anderer Gesellschafter für den in diesem Betriebsvermögen steckenden anteiligen Geschäftswert ein Entgelt zahlt.

    Zur Frage, wann ein Ausnahmefall im Sinne des BFH-Urteils III R 87/70 vorliegt.

    Der Senat hat in dem Urteil vom 26. November 1971 III R 87/70 (BFHE 104, 367, BStBl II 1972, 310) entschieden, daß es zwar grundsätzlich möglich sei, durch die Zahlung eines Entgelts für den anteiligen Geschäftswert beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils den Gesamtgeschäftswert des Unternehmens als konkretisiert anzusehen, daß das aber nur in Ausnahmefällen zutreffe, und zwar nur dann, wenn ein Teil des beim Erwerb des Mitunternehmeranteils gezahlten Entgelts eindeutig und klar für den anteiligen Geschäftswert geleistet worden sei.

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß auch in einem solchen Fall die Grundsätze, die der Senat in dem Urteil III R 87/70 entwickelt hat und in den Urteilen III R 110/70 und III R 74/71 angewendet hat, übernommen werden können.

    Er hat in dem Urteil III R 87/70 einen Ausnahmefall verneint, weil die Höhe des Kaufpreises für den Mitunternehmeranteil durch die Abfindung eines lästigen Gesellschafters mitbestimmt war.

    Denn auch wenn man diese Fragen bejaht, kann dieser Wert hier nicht der Konkretisierung eines Geschäftswerts zugrunde gelegt werden, weil er auf einer zu ungenauen Schätzungsmethode beruht (vgl. das Urteil des Senats vom 6. August 1971 III R 9/71, BFHE 102, 573, BStBl II 1971, 677, das auch im Urteil III R 87/70 zitiert ist).

  • BFH, 26.11.1971 - III R 74/71

    Ansatz eines Gesamtgeschäftswerts - Wert übernommener Anteile - Starke Stellung

    Auszug aus BFH, 12.06.1974 - III R 54/73
    Auch die beiden anderen Urteile, die der Senat am 26. November 1971 erlassen hat, nämlich die Urteile III R 110/70 (BFHE 104, 370, BStBl II 1972, 311) und III R 74/71 (BFHE 104, 371, BStBl II 1972, 312) behandeln Fälle, in denen aus einer bereits bestehenden KG bzw. GmbH & Co. KG Gesellschafter ausgeschieden sind und ihren Anteil an einen bereits vorhandenen oder neu eintretenden Gesellschafter zu Preisen veräußert haben, die über dem Buchwert lagen.

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß auch in einem solchen Fall die Grundsätze, die der Senat in dem Urteil III R 87/70 entwickelt hat und in den Urteilen III R 110/70 und III R 74/71 angewendet hat, übernommen werden können.

    Schließlich hat er in dem Urteil III R 74/71 einen Ausnahmefall verneint, weil der vom Erwerber übernommene Anteil 60 v. H. aller Anteile betrug und dem Erwerber eine starke Stellung in der Gesellschaft gewährte.

  • BFH, 26.11.1971 - III R 110/70

    Ansatz eines Gesamtgeschäftswerts - Anteil des ausscheidenden Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 12.06.1974 - III R 54/73
    Auch die beiden anderen Urteile, die der Senat am 26. November 1971 erlassen hat, nämlich die Urteile III R 110/70 (BFHE 104, 370, BStBl II 1972, 311) und III R 74/71 (BFHE 104, 371, BStBl II 1972, 312) behandeln Fälle, in denen aus einer bereits bestehenden KG bzw. GmbH & Co. KG Gesellschafter ausgeschieden sind und ihren Anteil an einen bereits vorhandenen oder neu eintretenden Gesellschafter zu Preisen veräußert haben, die über dem Buchwert lagen.

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß auch in einem solchen Fall die Grundsätze, die der Senat in dem Urteil III R 87/70 entwickelt hat und in den Urteilen III R 110/70 und III R 74/71 angewendet hat, übernommen werden können.

    In dem Urteil III R 110/70 hat er einen Ausnahmefall verneint, weil der Gesellschafter, der den Mitunternehmeranteil erworben hatte, damit über 75 v. H. aller Anteile in Händen hatte.

  • BFH, 06.08.1971 - III R 9/71

    Verpachtung eines Gewerbebetriebs - Geschäftswert - Einheitswert des

    Auszug aus BFH, 12.06.1974 - III R 54/73
    Denn auch wenn man diese Fragen bejaht, kann dieser Wert hier nicht der Konkretisierung eines Geschäftswerts zugrunde gelegt werden, weil er auf einer zu ungenauen Schätzungsmethode beruht (vgl. das Urteil des Senats vom 6. August 1971 III R 9/71, BFHE 102, 573, BStBl II 1971, 677, das auch im Urteil III R 87/70 zitiert ist).
  • BFH, 12.05.1978 - III R 18/76

    Verfassungsrechtsfrage - Einheitsbewertung - Ertragswertverfahren -

    Er hat in dieser Entscheidung allerdings auch zum Ausdruck gebracht, daß sich die Verfassungsfrage stellen würde, wenn der Vollzug des Gesetzes zeigen sollte, daß darüber hinaus weitere Ungleichmäßigkeiten auftreten, die einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise widersprechen (BFHE 112, 528).
  • BFH, 25.10.2007 - VIII B 109/06

    Schätzung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften

    In ständiger Rechtsprechung hat der BFH daran festgehalten, dass die Schätzung im sog. Stuttgarter Verfahren lediglich ein brauchbares Hilfsmittel für die Ermittlung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile darstellt (vgl. die auch vom Kläger zitierten BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 1974 III R 54/73, BFHE 112, 528, BStBl II 1974, 629; vom 7. Dezember 1977 II R 164/72, BFHE 124, 356, BStBl II 1978, 323; vom 12. März 1980 II R 28/77, BFHE 130, 198, BStBl II 1980, 405; vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459; vom 20. September 2000 II R 61/98, BFH/NV 2001, 747, und vom 16. Mai 2003 II B 50/02, BFH/NV 2003, 1150), ohne dass die Gerichte an die Ergebnisse des Stuttgarter Verfahrens wie an ein Gesetz gebunden wären.
  • BFH, 17.01.1975 - III R 69/73

    Typischer stiller Gesellschafter - Beteiligung - Gewerblicher Betrieb -

    Der Senat hat mit Urteil vom 12. Juni 1974 III R 54/73 (BFHE 112, 528, BStBl II 1974, 629) entschieden, daß in Ausnahmefällen auch durch die Einbringung eines Unternehmens in eine neu gegründete Gesellschaft der Geschäftswert dieses Unternehmens konkretisiert werden könne.
  • BFH, 14.08.1974 - I R 246/72

    Zur Abgrenzung des Entgelts für die Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter von

    Seine Auffassung, daß der Ansatz eines Geschäftswerts nur dann gerechtfertigt sei, wenn gezahlte Entgelte sich eindeutig auf den Geschäftswert bezögen und dessen klare Bestimmung ermöglichten, hat der III. Senat in einer Anzahl weiterer Entscheidungen hervorgehoben (vgl. Urteile vom 26. November 1971 III R 87/70, BFHE 104, 367, BStBl II 1972, 310; vom 26. November 1971 III R 110/70, BFHE 104, 370, BStBl II 1972, 311; vom 26. November 1971 III R 74/71, BFHE 104, 371, BStBl II 1972, 312; vom 12. Juni 1974 III R 54/73, BFHE 112, 528).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht